Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Textilreinigung
Die Wäscherei Jung verpflichtet sich zu einer sachgemäßen und schonenden Behandlung des Waschgutes.
2. Mängel an eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die
er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte,
ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper
und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist
oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem Liefertermin abholen.Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, so ist der Textilreiniger zur gesetzlichen vorgesehen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung . Solche Textil-oder Wäschestücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Sollten unvorhergesehene Zwischenfälle die Auslieferung verzögern, können Ansprüche irgendwelcher Art hieraus nicht hergeleitet werden.
4. Bei Mängel an ausgelieferten Reinigungsgut/Wäschegut
Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut/Wäschegut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut/Wäschegut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Rücklieferscheines. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rücklieferung gerügt werden.
5. Haftungsgrenze
Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der
Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des des Zeitwertes.
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Alzey. Mit der Übergabe der Textilien in die Textilreinigung sind die Lieferbedingungen
anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.